Urteil des EuGH

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Es gibt womöglich die Möglichkeit, dass die Landesregierung den

Milanschutz nicht aushebeln kann.

Das anliegende Urteil des EuGH (Europäische Gerichtshof) fordert,

dass auf das gefährdete Einzeltier abgestellt wird und nicht 

wie angestrebt auf eine Gefährdung der Gesamtpopulation.

Energiewende: Windparks Gefahr für Vogelarten (handelsblatt.com)