Sorge vor unkontrolliertem Bau von immer mehr PV-Anlagen an der A 96

Aus schwaebische.de (3.3.2023):
Vorfahrt für die Solarenergie entlang von Autobahnen: Eine neue Regelung im Baurecht sorgt dafür, dass für PV–Freiflächenanlagen am Rand von Autobahnen kein Bebauungsplan mehr aufgestellt werden muss, wenn die betreffende Fläche nicht weiter als 200 Meter vom Fahrbahnrand entfernt ist.

Leutkirchs Oberbürgermeister Hans–Jörg Henle bereitet das Sorge.

Auch der Landesbauernverband ist nicht glücklich, befürchtet einen zunehmenden Wildwuchs.

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