Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes

Naturschutzinitative beauftragt rechtswissenschaftliches Gutachten

Aus naturschutz-initiative.de (29.7.2022):

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat Dr. Rico Faller von der bundesweit renommierten Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe, mit der Erstellung eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens beauftragt. Die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu Lasten des Natur- und Artenschutzes sollen auf ihre Rechtmäßigkeit, vor allem hinsichtlich des EU-Rechtes, untersucht werden.

Unter anderem sollen die folgenden Themen untersucht werden:

Konkretisierung der Signifikanzschwelle durch abschließende Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten, Konkretisierung der Signifikanzschwelle durch Brutplatz bezogene Abstandsvorgaben, Ausnahmegrund „öffentliche Sicherheit“, Ausfall der einzelfallbezogenen Abwägung bei der Ausnahmeprüfung, Alternativenprüfung bei der Ausnahmeprüfung, Mängel in der Vollzugsfähigkeit führen zur praktischen Unwirksamkeit des Unionsrechts, Öffnung der Landschaftsschutzgebiete.

Dr. Rico Faller ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Sozietät Caemmerer Lenz. Er lehrt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, ist ehrenamtlicher Richter am Dienstgerichtshof für Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart und Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht. Sobald das Gutachten vorliegt, werden wir hierüber informieren und dieses in erfolgversprechende Verfahren einbringen. Wir bedanken uns sehr herzlich bei unseren zahlreichen Unterstützern und Spendern. Natur und Landschaft dürfen nicht noch weiter unter die Räder kommen!

Orginalartikel hier lesen