Neues vom Europäischen Gerichtshof zum Artenschutz

Aus natuschutz-initiative.de (3.6.2022):

Die vom namhaften Juristen Peter Fischer-Hüftle zusammengefassten Urteile des EuGH zum Artenschutz verdienen Aufmerksamkeit und lassen die Hoffnung, dass die in Deutschland geplante Verwässerung des Artenschutzes in Bezug auf Maßnahmen der Energiewende sich nicht in der EU-Rechtsprechung widerspiegeln werden.

Beachtenswerte Aussagen zur gewünschten Relativierung des individuenbezogenen Tötungsbezugs (§44 Abs. 1 Nr. 1) bei gutem Erhaltungszustand der Populationen:

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