Naturschutzinitiative und VLAB reichen EU-Bescherde ein

Aus www.naturschutz-initiatve.de (15.5.2023)

Da die Bundesrepublik Deutschland laut Rechtsgutachten „systematisch“ gegen EU-Recht verstößt, hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) am 15.05.2023 mit Unterstützung des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) durch den renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe) eine EU-Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Auszug aus der EU-Beschwerde

„Die Regelung in § 6 WindBG missachtet die unionsrechtliche Vorgabe, wonach temporäre Abweichungen aufgrund von Art. 6 EU-Notfallverordnung nur in ”Go to“ -/Beschleunigungsgebieten zulässig sein dürfen, also Gebiete, in denen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. § 6 WindBG lässt Abweichungen von der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL), der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie (UVP-RL) auch in Gebieten zu, in denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der unionsrechtlich klar (und bewusst mit Rücksicht auf den Biodiversitätsschutz) definierte Anwendungsbereich des Art. 6 EU-Notfallverordnung wird durch die Bundesrepublik Deutschland mit § 6 WindBG unzulässig auch auf andere Gebiete als ”Go to“ /Beschleunigungsgebiete ausgedehnt. Auch mit der Regelung, wonach die artenschutzrechtlichen  Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG entfallen soll, bleibt § 6 WindBG hinter den unionsrechtlichen Anforderungen zurück. Das Unionsrecht geht hier differenzierter vor. Unionsrechtlich problematisch ist auch die Regelung in § 49 UVPG, die den Grundsatz der Frühzeitigkeit als Teil des Vorsorge- und Vorbeugeprinzips in der UVP-Richtlinie nicht beachtet.“

Auszug aus dem Rechtsgutachten

„Der Deutsche Bundestag setzt mit dem „Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)“ vom 22. März 2023 die Reihe „Unionsrechtswidriger Abbau des Naturschutzes, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen“ nahtlos fort. Die Änderungen weisen, wie auch schon vorhergehende Gesetzesänderungen mit der gleichen Stoßrichtung, systematische Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union auf …. .“

Zu diesem Thema berichtet die NI im nächsten Naturschutz Magazin im Juni 2023 in ausführlichen Beiträgen von Dr. Faller und Harry Neumann, Vorsitzender der NI.

Das Rechtsgutachten lesen Sie hier >>>

Originalbeitrag hier lesen auf www.naturschutz-initiative.de